Zitat:
-
Laut Kreisbauamt des Landkreises Marburg/Biedenkopf würde sich das Vorhaben in dem zurzeit gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Münchhausen befinden, die die besagte Fläche als Gewerbegebiet ausweist. Diese Ausweisung allerdings beinhaltet kein Baurecht. Dieses wäre nur durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes möglich, den die Gemeindevertretung aufstellen müsste.
Weiterhin gibt es einen Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 23.02.2021, mit welchem die ausgewiesene Gewerbefläche zugunsten des neuen Gewerbegebietes B 236/B 252, aus dem derzeitigen Flächennutzungsplan herausgenommen werden soll.
Deshalb wird der Gemeindevorstand in seiner nächsten Sitzung folgenden Beschluss fassen:
Der Gemeindevorstand lehnt den Bau eines Krematoriums in der Gemarkung Simtshausen, Flur 8, Flurstück 78/6 aus den vorgenannten Gründen ab.
Bezüglich eines Alternativstandortes wird auf das neue Gewerbegebiet B 236/B 252 verwiesen.
-
Hier die vollständige Stellungnahme von Bürgermeister Funk (PDF)
Die Stellungnahme des Ortsbeirats finden Sie im Sitzungsprotokoll vom 17.01.2022